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AUSKUNFTSSTELLEN
FÜR BEWILLIGUNGSVERFAHREN
Der frühzeitige Griff zum Telefon schont Ihre Nerven: Bevor Sie sich mit der Organisation und den Vorbereitungen für eine Veranstaltung im Detail befassen, konsultieren Sie die zuständige Behörde. Im Rahmen des kantonalen Wirtschaftgesetzes benötigt jeder öffentliche Anlass, bei dem Getränke oder Speisen gegen Entgelt abgegeben werden, eine Bewilligung. Die Gesuche um eine Bewilligung sind frühzeitig und fristgerecht vor der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Anlauf- und Auskunftsstelle ist die Dienststelle Gewerbe und Handel, Ambassadorenhof, 4509 Solothurn, Telefon 032 627 28 53
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