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ALLES, WAS RECHT IST!
Auf den Schutz jugendlicher Konsumentinnen und Konsumenten zielen verschiedene Gesetze und Regelungen ab. Hier finden Sie die wichtigsten Bestimmungen für Veranstaltungen im Kanton Solothurn (Stand Januar 2010).

Eidgenoessisches Alkoholgesetz
Das Alkoholgesetz gilt in der ganzen Schweiz. Es untersagt in Artikel 41 den Verkauf im Laden, sowie den Ausschank von gebrannten Wassern an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Gemeint sind Spirituosen, Wermut, Likörweine und alkoholische Mischgetränke (Alcopops).
Lebensmittelverordnung
Die Lebensmittelverordnung gilt für die ganze Schweiz. Alkoholische Getränke dürfen nicht an unter 16-Jährige verkauft oder abgegeben werden. Ab 16 Jahren erlaubt sind: Vergorene Getränke wie Bier, Wein, Obstwein und andere Fruchtweine, sowie deren Mischung mit alkoholfreien Getränken.
Am Verkaufspunkt ist ein gut sichtbares Schild anzubringen, auf welchem in gut lesbarer Schrift darauf hingewiesen wird, dass die Abgabe alkoholischer Getränke an Kinder und Jugendliche verboten ist.

Gastgewerbegesetz des Kantons Solothurn
Art. 10. 15, 19
1. Alkoholische Getränke dürfen an Jugendliche unter 16 Jahren, Spirituosen an Jugendliche unter 18 Jahren nicht abgegeben werden.
2. In Betrieben mit Alkoholausschank sind mindestens drei alkoholfreie Getränke preisguenstiger anzubieten, als die gleiche Menge des billigsten alkoholhaltigen Getränks.

Schweizerisches Strafgesetzbuch
Wer einem Kind unter 16 Jahren alkoholische Getränke oder andere Stoffe in einer Menge, welche die Gesundheit gefährden kann, verabreicht oder zum Konsum zur Verfügung stellt, wird mit Gefängnis oder Busse bestraft.

Gesundheitsgesetz Solothurn - Tabakprävention
6 bis. 1) b) Tabakprävention
1 Der Verkauf von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist verboten. Das Verkaufspersonal kann in Zweifelsfällen einen Ausweis verlangen, um das Alter des Kunden zu überprüfen.
2 Der Verkauf von Tabakwaren über Automaten ist verboten. Vom Verbot ausgenommen sind Automaten, bei denen geeignete Massnahmen den Verkauf an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren verunmöglichen.

Weiterfuehrende Informationen
Unter Gesetzestext, Festwirtschaft
und Jugendschutz und Rechte der Veranstalter
finden Sie die wichtigsten Bestimmungen für Veranstaltungen
im Kanton Solothurn (Stand: 1. Januar 2007).
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